NIS2-Richtlinie

NIS2 – betrifft das Ihr Unternehmen?

Die neue EU-Richtlinie zur Cybersicherheit gilt fĂĽr deutlich mehr Unternehmen als bisher.

Wir zeigen Ihnen, ob Sie direkt oder indirekt betroffen sind – und was jetzt konkret zu tun ist.

Was ist NIS2 – und warum wurde sie eingeführt?

Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-weite Vorgabe zur Stärkung der Cybersicherheit.
Sie ersetzt die bisherige NIS1-Richtlinie und reagiert auf eine deutlich gestiegene Bedrohungslage durch Cyberangriffe, Ausfälle und Lieferkettenrisiken.

Im Mittelpunkt steht nicht mehr nur die IT-Technik, sondern die gesamte Organisation:
Verantwortlichkeiten, Prozesse, Risikomanagement und die Rolle der Geschäftsleitung.

Ziel von NIS2 ist es, Unternehmen widerstandsfähiger zu machen und sicherzustellen, dass Cyberrisiken frühzeitig erkannt, bewertet und behandelt werden.

MerkmalNIS 1 NIS 2
Anwendungsbereich (Sektoren)7 Sektoren (u. a. Energie, Banken, Gesundheit, Transport).18 Sektoren (erweitert um u. a. Abfall, Weltraum, öffentliche Verwaltung, Lebensmittel, Post).
Betroffene UnternehmenCa. 2.000 in Deutschland (hauptsächlich KRITIS).Ca. 30.000 bis 40.000 allein in Deutschland.
Größenregelung (Size-Cap)Festlegung durch die Mitgliedstaaten (oft nach Schwellenwerten der Kritikalität).Automatisch betroffen, wenn > 50 Mitarbeiter oder > 10 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme (mittlere/große Unternehmen).
KategorisierungBetreiber wesentlicher Dienste (BWD) & Anbieter digitaler Dienste (DSP).Wesentliche Einrichtungen (Essential) & Wichtige Einrichtungen (Important).
Haftung der GeschäftsführungKaum direkte persönliche Haftung vorgesehen.Persönliche Haftung der Geschäftsleitung bei Pflichtverletzungen; verpflichtende Schulungen.
Meldepflichten„Unverzüglich“ bei erheblichen Vorfällen.Mehrstufiges Modell: 24h (Frühwarnung), 72h (Meldung), 1 Monat (Abschlussbericht).
LieferkettensicherheitKeine spezifischen Anforderungen.Pflicht zur ĂśberprĂĽfung der Sicherheit von direkten Zulieferern und Dienstleistern.
Sanktionen (Bußgelder)Länderspezifisch (in DE bis zu 20.000 € oder 50.000 € je nach Verstoß).Drastisch erhöht (ähnlich der EU-DSGVO): Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Indirekte Betroffenheit durch NIS2 – oft unterschätzt

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt unter NIS2 fällt, können sich dennoch konkrete Anforderungen für Sie ergeben.
Der Grund dafür sind Lieferketten, Dienstleistungsverhältnisse und Abhängigkeiten.

Wann gelten Unternehmen als indirekt betroffen?

Ihr Unternehmen ist indirekt von NIS2 betroffen, wenn Sie:

Dabei ist es unerheblich, ob Sie selbst formell unter NIS2 fallen.

Was bedeutet das konkret?

NIS2-pflichtige Unternehmen sind verpflichtet,

In der Praxis heiĂźt das:

Häufige Fehlannahmen

Unsere UnterstĂĽtzung bei NIS2
strukturiert, praxisnah, nachvollziehbar

NIS2 wirft viele Fragen auf – rechtlich, organisatorisch und technisch.
Wir unterstĂĽtzen Sie dabei, Ihre Situation realistisch einzuordnen und sinnvolle, angemessene Schritte abzuleiten.

Wir verkaufen keine Tools. Wir schaffen Struktur, Klarheit und Sicherheit in der Umsetzung.