Datenschutz-Praxis für interne Datenschutzkoordinatoren oder -beauftragte – Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß EU-DSGVO – 2 Vormittage – ONLINE – 26.11. & 03.12.2026

Nach Vorgabe der EU-DSGVO ist ein Datenschutzbeauftragter nur dann zu bestellen, wenn sein Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzes und der Datenschutzpraxis nachgewiesen werden kann (vgl. Art. 38 Abs. 4 EU-DSGVO). Eine Auffrischung der Fachkenntnisse ist somit unumgänglich. Auch wenn Datenschutzkoordinatoren nicht dieser gesetzlichen Verpflichtung unterliegen, ist es dennoch wichtig, die Fachkunde aufrechtzuerhalten. Nur so lassen sich die Herausforderungen meistern, denen Sie sich in Ihrem Büroalltag stellen müssen.
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