Leistungen

Offizielle Benennung des Datenschutzbeauftragten gemäß EU-DSGVO.

Digital-Audit (Fragebögen / Telefon): zur Erfassung des status quo in Sachen Datenschutz. Dabei werden die Kernprozesse, wie etwa Personal, Finanzen, Einkauf, Vertrieb, IT & Sicherheit begutachtet. Im Anschluss erfolgt die Auswertung der gemachten Angaben sowie die Erstellung eines individuellen Auditberichts mit Handlungsempfehlungen.

Vor-Ort-Audit Nach Absprache Vor-Ort im Unternehmen, Betrieb, Organisation, Arztpraxis, Agentur, Verein, etc.

Prüfung, Auswertung, Erstellung von Empfehlungen und Maßnahmen zur Gewährleistung ausreichender Sicherheit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dokumentation der TOM.

Übersicht über die Verarbeitungen personenbezogener Daten, Kontrolle der Darstellung aller Prozesse, die datenschutzrechtlich relevant sind, zur Vorlage an bspw. Aufsichtsbehörden. Für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter mit den jeweils notwendigen gesetzlichen Angaben.

Umgang mit personenbezogenen Daten auf der Internetseite. Prüfung und Aktualisierung der Datenschutzerklärung nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen.

Stellung der Erklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit/Datengeheimnis nebst Merkblatt.

  • Nutzung von Internet und E-Mail
  • Bring Your Own Device (BYOD)
  • Home-Office / Mobile Office
  • Datenschutz
  • IT
  • etc.

Einheitliches Konzept zur Internet- und E-Mail-Nutzung, BYOD, Home-Office, zur Sicherung der betriebsinternen IT und rechtlichen Absicherung der Geschäftsleitung, bspw. als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, Richtlinie oder als Betriebsvereinbarung.

Basis-Schulung nebst Erfolgskontrolle und Teilnahmebestätigung. Individuelle Schulungen für Fachabteilungen etc.

Regelmäßiges Update zu rechtlichen / datenschutzrechtlichen Themen und aktuellen Entwicklungen.

Management Summary: Welche Datenschutzziele wurden erreicht? Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden? Welche sind die neuen Datenschutzziele?

Beratung, Prüfung, Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen nebst Anlagen TOM / Subunternehmer).

Erteilung von Auskünften ggü. Behörden (zuständige Landesämter für Datenschutzaufsicht etc.), Fertigung von Stellungnahmen.

Prüfung, Auswertung, Erstellung von Empfehlungen und Maßnahmen zur Gewährleistung ausreichender Sicherheit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Auskunftspflicht: Beantwortung Anfragen betroffener Personen.

Meldung von Verletzungen des Schutzes von personenbezogenen Daten binnen 72h an die zuständige Aufsichtsbehörde unter Angabe der gesetzlich notwendigen Informationen.

Hat eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so ist vom Verantwortlichen vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen. Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten durchzuführen.

Beratung zu rechtlichen und datenschutzrechtlichen Themen wie auch zur E-Privacy-Verordnung.

Integriertes Kundenportal für Datenschutz & Informationssicherheit

Leistungen Datenschutz
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